Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten auch, wenn der Käufer abweichende Geschäftsbedingungen mitteilt. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, bleiben die übrigen gültig.

l. Lieferbedingungen:

  1. Aufträge im Nettowert von mehr als Euro 25,-- werden frachtfrei Empfangsstation einschliefllich Verpackung geliefert. Alle anderen Lieferungen folgen unfrei, einschliefllich Verpackung, oder die Versandkosten werden nach Aufwand berechnet. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, und falls keine besonderen Vorschriften erteilt sind, wird das nach unserem Ermessen beste Transportmittel gewählt.
  2. Wir werden nur verpflichtet, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen. Dasselbe gilt für Änderungen und Nebenabreden. Angebote, Preise und Voranschläge gelten stets freibleibend. Der Kunde ist an seine Bestellung 8 Wochen seit deren Eingang gebunden. Entgegennahme und Weitergabe telegrafischer, fernschriftlicher und telefonischer Bestellungen oder Aufträge geht auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei "Kleinaufträgen" unter Euro 75,-- berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von Euro 11,-. Bei Betriebsstörungen dürfen wir die Lieferungen ganz oder teilweise ablehnen, ohne daß der Käufer Schadenersatz verlangen kann. Wir sind bemüht, die angegebenen Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten. Angaben über Lieferzeiten auch im Schriftwechsel sind jedoch in jedem Fall für uns unverbindlich. Irgendwelche Ansprüche gegen Versäumung der Lieferzeit, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
  3. Reklamationen werden nur 8 Tage nach Warenerhalt in schriftlicher Form akzeptiert.
  4. Auch mangelhafte Ware muß angenommen und voll bezahlt werden. Sie wird von uns nach Ermessen instandgesetzt oder umgetauscht. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Rücksendungen müssen porto- und frachtfrei erfolgen.
  5. Transportschaden: Bei Anlieferung der Ware ist diese sofort in Anwesenheit des Lieferanten auf einen möglichen Transportschaden zu überprüfen! Offensichtliche Schäden müssen auf dem Frachtpapier (Speditionslieferschein) vermerkt werden. Bei verdecktem Schaden muß dieser unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, denn der Spediteur muß spätestens 4 Tage nach der Ablieferung im Besitz der Schadensmeldung sein.
  6. Eine durch Verbesserung oder Änderung bedingte Abweichung unserer Werkzeuge gegenüber von Prospekten bleibt vorbehalten.
  7. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche, auch künftige Forderungen von uns bezahlt hat. Der Käufer darf die Ware weiterverkaufen, jedoch nur unter Eigentumsvorbehalt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises. Er tritt jetzt schon die Kaufpreisforderungen gegen seinen Abnehmer an uns ab. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers einen Teil dieser Sicherheiten freizugeben, wenn ihr Wert den Betrag unserer Forderungen unangemessen übersteigt.

II. Zahlungsbedingungen:

  1. Für alle Arbeiten/Leistungen und Lieferungen: 14 Tage netto.
  2. Reparaturen sind sofort rein netto zahlbar.
  3. Bei Verzug werden Zinsen von 13% verrechnet.
  4. Bei Rücksendungen werden im Falle einer Gutschriftserteilung, je nach Ermessen bis 30% Manipulationsgebühr vom Rechnungsbetrag abgezogen.
  5. Alle Warensendungen und Rücksendungen müssen frachtfrei erfolgen.
  6. Anfechtung unserer Forderungen ist ausgeschlossen.
  7. PREISÄNDERUNG

Tritt eine Änderung der Rohstoff-, Lohn-, Transport- oder Importkosten ein, so behält sich die Firma die ZET BaugmbH das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern.

III. Produkthaftung, Freizeichnung, Überbindungsverpflichtung, Garantie:

  1. Der Käufer, bei welchem es sich nicht um einen Verbraucher im Sinne des § 9 Produkthaftungsgesetz handelt, verzichtet ausdrücklich auf alle, wie immer Namen habende Ansprüche für Sachschäden, die er als Unternehmer erleidet.
  2. Der Käufer ist ermächtigt und verpflichtet, diese Freizeichnung von der Haftung für Sachschäden seinen eigenen gewerblichen Abnehmern gegenüber sowohl im eigenen als auch im Namen von die ZET BaugmbH weiter zuüberbinden, so das damit sichergestellt ist, dafl auch Abnehmer des Käufers, sofern es sich nicht um Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt, die ZET BaugmbH gegenüber ausdrücklich auf alle, wie immer Namen habenden Ansprüche für Sachschäden, die sie als Unternehmer erleiden, verzichten. Es wird sohin die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler für alle an der Herstellung und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen ausgeschlossen.
  3. Garantiebestimmungen: Auf alle Waren 6 Monate Garantie. Wichtig, bitte Verkaufsbeleg (Kassabon, Faktura usw.) im Original oder Kopie beilegen. Ohne Verkaufsbeleg oder für Schäden, die durch falsche Handhabung, Demontage usw. entstehen, leisten wir keine Garantie.

IV. Geheimhaltungsverpflichtung:

Der Käufer ist verpflichtet, bei dem Unternehmen ZET BaugmbH getätigte Aufträge und dessen durchgeführte Lieferungen, sowie sich daraus ergehende Arbeiten als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und vertraulich zu behandeln.

Er erklärt diesbezüglich, die ZET BaugmbH schad- und klaglos zu halten.

V. Gerichtsstand und Erfüllungsort:

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis, insbesondere für Kaufpreisansprüche, ist Wien. Dies gilt auch für Ansprüche, die im Mahnverfahren verfolgt werden. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Käufer auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen. Erfüllungsort für Lieferungen ist Wien. Im übrigen gilt auch für den Export ˆsterreichisches Recht.